Kann die Aufforderung sich einer MPU zu unterziehen, angefochten werden?
Im Allgemeinen nicht, da die Aufforderung selbst keinen belastenden Verwaltungsakt darstellt, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden könnte. Der Gesetzgeber betrachtet eine MPU als vorbereitende Maßnahme im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung und sieht bisher keinen Grund, diese Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen. Deshalb muss als Ergebnis festgehalten werden, dass eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der…