MPU obwohl man keinen Führerschein hat
Es ist möglich, dass man eine MPU absolvieren muss, auch ohne Führerschein, wenn man bereits auffällig geworden ist. Kennt die Behörde Tatsachen, die auf eine mögliche Ungeeignetheit hinweisen, wird eine MPU angeordnet. Ein bekanntes Beispiel ist der betrunkene Radfahrer, wie im Urteil des VGH Kassel vom 6. Oktober 2010 – 2 B 1076/10: Gutachtensanordnung für Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt über 1,6‰.
Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6‰ oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, bestehen erhebliche Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs. Dies rechtfertigt die Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens gemäß §§ 3 II, 13 S. 1 Nr. 2 lit. c FeV. Dies gilt auch für Ersttäter, die keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen.
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad fährt, begeht eine Straftat und gilt als absolut fahruntüchtig.
Achtung: Bereits ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten.