Kann die Aufforderung sich einer MPU zu unterziehen, angefochten werden? 

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Im Allgemeinen nicht, da die Aufforderung selbst keinen belastenden Verwaltungsakt darstellt, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden könnte.

Der Gesetzgeber betrachtet eine MPU als vorbereitende Maßnahme im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung und sieht bisher keinen Grund, diese Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen.

Deshalb muss als Ergebnis festgehalten werden, dass eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU erst bei der Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Wird die Anordnung der Behörde einfach ignoriert, so besteht die erhebliche Gefahr, dass der Schluss der Behörde auf die Nichteignung gemäß § 11 Abs. 8 S. 1 FeV zulässig ist.

Bei einem gravierenden Fehler sollte man versuchen, das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen.