Alkoholabhängigkeit

Kategorien: MPU Begriffe, MPU, Alkohol

Beim Vorliegen einer Alkoholerkrankung (Abhängigkeit) sind folgende Maßnahmen zu treffen:

  • erfolgreiche Teilnahme an einer problemangemessenen, stationären / ambulanten suchttherapeutischen Entwöhnungsbehandlung zur Aufarbeitung der Grundproblematik
    mit dem Ziel dauerhafter Abstinenz
  • Einhaltung und Nachweis mindestens einjähriger zufriedener Alkoholabstinenz,
    • davon i. d. R. 12, mindestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme,
    • nachzuweisen durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich relevanter Labordiagnostik gemäß in den „Beurteilungskriterien“ benannten Anforderungen
  • hinreichende Krankheitseinsicht und hohe, überdauernde Abstinenzmotivation
  • Teilnahme an rückfallprophylaktischen Maßnahmen