Alkoholabhängigkeit
Kategorien:
MPU Begriffe,
MPU, Alkohol
Beim Vorliegen einer Alkoholerkrankung (Abhängigkeit) sind folgende Maßnahmen zu treffen:
- erfolgreiche Teilnahme an einer problemangemessenen, stationären / ambulanten suchttherapeutischen Entwöhnungsbehandlung zur Aufarbeitung der Grundproblematik
mit dem Ziel dauerhafter Abstinenz - Einhaltung und Nachweis mindestens einjähriger zufriedener Alkoholabstinenz,
- davon i. d. R. 12, mindestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme,
- nachzuweisen durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich relevanter Labordiagnostik gemäß in den „Beurteilungskriterien“ benannten Anforderungen
- hinreichende Krankheitseinsicht und hohe, überdauernde Abstinenzmotivation
- Teilnahme an rückfallprophylaktischen Maßnahmen