MPU

Kategorien: MPU, MPU Begriffe

Die Begutachtungs-Leitlinien sind eine Zusammenstellung eignungsausschließender oder eignungseinschränkender körperlicher und/oder geistiger Mängel und sollen die Begutachtung der Kraftfahreignung im Einzelfall erleichtern. Sie dienen als Nachschlagewerk für Begutachtende, die Fahrerlaubnisbewerber oder –inhaber in Bezug auf ihre Kraftfahreignung beurteilen.

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
bearbeitet von
Dr. med. Nicole Gräcmann
Dr. med. Martina Albrecht
Bundesanstalt für Straßenwesen
Stand: 31.12.2019
Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen
Mensch und Sicherheit Heft M 115
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Verkehrsblatt S. 110)
Fassung vom 28.10.2019 (Verkehrsblatt S. 775), in Kraft getreten am 31.12.2019 mit der Vierzehnten
Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 vom 30. Dezember 2019)

Quelle: www.bast.de

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Zweifel an einer zukünftigen Fahreignung sind berechtigt, da wissenschaftliche Studien zeigen, dass Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille oder mehr häufig an den Konsum großer und unkontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sind.

Es ist anzunehmen, dass bei einem BAK-Wert von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l eine allgemeine Alkoholproblematik besteht. Dies gilt auch für Personen, die zum ersten Mal auffallen. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, trinkt regelmäßig. Daher stellt sich die Frage, ob man auch künftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen wird.

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Im Allgemeinen nicht, da die Aufforderung selbst keinen belastenden Verwaltungsakt darstellt, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden könnte.

Der Gesetzgeber betrachtet eine MPU als vorbereitende Maßnahme im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung und sieht bisher keinen Grund, diese Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen.

Deshalb muss als Ergebnis festgehalten werden, dass eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU erst bei der Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Wird die Anordnung der Behörde einfach ignoriert, so besteht die erhebliche Gefahr, dass der Schluss der Behörde auf die Nichteignung gemäß § 11 Abs. 8 S. 1 FeV zulässig ist.

Bei einem gravierenden Fehler sollte man versuchen, das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen.

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MPU steht für die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, die umgangssprachlich oft als „Idiotentest“ bezeichnet wird. Diese Untersuchung wird durchgeführt, um die Fahreignung einer Person zu überprüfen, insbesondere nach Verkehrsverstößen oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Ziel ist es, festzustellen, ob die betroffene Person in der Lage ist, verantwortungsvoll und sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

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Es ist möglich, dass man eine MPU absolvieren muss, auch ohne Führerschein, wenn man bereits auffällig geworden ist. Kennt die Behörde Tatsachen, die auf eine mögliche Ungeeignetheit hinweisen, wird eine MPU angeordnet. Ein bekanntes Beispiel ist der betrunkene Radfahrer, wie im Urteil des VGH Kassel vom 6. Oktober 2010 – 2 B 1076/10: Gutachtensanordnung für Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt über 1,6‰.

Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6‰ oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, bestehen erhebliche Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs. Dies rechtfertigt die Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens gemäß §§ 3 II, 13 S. 1 Nr. 2 lit. c FeV. Dies gilt auch für Ersttäter, die keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen.

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad fährt, begeht eine Straftat und gilt als absolut fahruntüchtig.

Achtung: Bereits ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten.

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Straftaten und aggressives Verhalten können zur MPU führen. Gerichte können bei polizeibekannten Gewalttätern oder anderen straffälligen Personen die Fahrtauglichkeit prüfen lassen. Es wird angenommen, dass Menschen, die gewalttätig innerhalb der Familie oder in der Öffentlichkeit sind, auch beim Fahren aggressiv reagieren könnten. Kurz gesagt: Personen, die zu Gewalt neigen, haben ihre Aggressionsprobleme auch im Straßenverkehr nicht im Griff und stellen somit eine potenzielle Gefahr dar.

Die Polizei leitet oft ein Verfahren gegen die Gewalttäter ein. Wird jemand als uneinsichtig betrachtet, schickt die Polizei die Strafakte an das Straßenverkehrsamt. Dieses prüft den Fall und holt, falls nötig, einen richterlichen Beschluss ein. Anschließend erhält der Betroffene eine Einladung zur MPU. Dort muss er im psychologischen Gespräch den Gutachter davon überzeugen, dass er fahrtüchtig ist und keine Gefahr darstellt. Gelingt dies nicht, wird der Führerschein entzogen. Dies stellt eine Präventivmaßnahme dar.

Etwa 60% der Teilnehmer erhalten ein negatives Gutachten. Wer den Gutachter überzeugen und die MPU bestehen will, muss häufig an Aggressionsbewältigungskursen oder Therapien teilnehmen, um gewalttätiges Verhalten zu kontrollieren. Einfache Entschuldigungen wie „Es tut mir leid“ genügen dem Gutachter nicht. Er erwartet, dass die Teilnehmer die Ursachen ihrer Gewalt erkennen, ihre Vergangenheit reflektieren und ihr Verhalten nachhaltig ändern. Dieser Prozess erfordert Zeit und lässt sich nicht in wenigen Tagen abschließen. Eine gründliche MPU-Vorbereitung ist daher entscheidend. Das Training kann Dir helfen, die notwendigen Verhaltensänderungen zu vollziehen und Dich optimal auf die MPU vorzubereiten.

Solltest du allgemein zu Gewalt neigen und dies ändern wollen, empfehlen wir eine Antigewalt-Therapie, und -Training. Da wir glauben, dass reine Aggressionskontrolle nicht dauerhaft wirkt, konzentrieren sich unsere therapeutischen Ansätze auf das Erkennen, Verstehen und Beheben der Ursachen von Angst, Aggression und Gewalt.

Dahinter steht die Überlegung: Wer Gewalt gegen Menschen übt, gefährdet auch als Verkehrsrowdy andere Personen.

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Straßenverkehrs-Ordnung 

   I. – Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 – 35)      

§ 1 

Grundregeln 

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 

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  • Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen.
  • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr.
  • Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille).
  • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen.
  • Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte).
  • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
  • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.

Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern zum Beispiel auch Fahrräder, Kutsche.

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Fahreignung beschreibt die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, einschließlich des Reaktionsvermögens, sowie charakterliche Eigenschaften wie persönliche Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit dieser Aspekte umfasst.

MPU Begriffe

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Atemalkoholkonzentration

In der Lunge geht der Alkohol aus dem Blut in die eingeatmete Frischluft über; damit wird beim Ausatmen Alkohol abgegeben. Die Atemalkoholkonzentration (AAK) entspricht dabei ca. 1/2100 der Blutalkoholkonzentration. Dieses Verhältnis ist nicht konstant, sondern ändert sich in zeitlicher Abhängigkeit vom Trinkende. Auch individuelle Faktoren wie z.B. die Körpertemperatur sind von Bedeutung.

Kategorien: MPU Begriffe, MPU, Alkohol

Beim Vorliegen einer Alkoholerkrankung (Abhängigkeit) sind folgende Maßnahmen zu treffen:

  • erfolgreiche Teilnahme an einer problemangemessenen, stationären / ambulanten suchttherapeutischen Entwöhnungsbehandlung zur Aufarbeitung der Grundproblematik
    mit dem Ziel dauerhafter Abstinenz
  • Einhaltung und Nachweis mindestens einjähriger zufriedener Alkoholabstinenz,
    • davon i. d. R. 12, mindestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme,
    • nachzuweisen durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich relevanter Labordiagnostik gemäß in den „Beurteilungskriterien“ benannten Anforderungen
  • hinreichende Krankheitseinsicht und hohe, überdauernde Abstinenzmotivation
  • Teilnahme an rückfallprophylaktischen Maßnahmen
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Die Begutachtungs-Leitlinien sind eine Zusammenstellung eignungsausschließender oder eignungseinschränkender körperlicher und/oder geistiger Mängel und sollen die Begutachtung der Kraftfahreignung im Einzelfall erleichtern. Sie dienen als Nachschlagewerk für Begutachtende, die Fahrerlaubnisbewerber oder –inhaber in Bezug auf ihre Kraftfahreignung beurteilen.

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
bearbeitet von
Dr. med. Nicole Gräcmann
Dr. med. Martina Albrecht
Bundesanstalt für Straßenwesen
Stand: 31.12.2019
Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen
Mensch und Sicherheit Heft M 115
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Verkehrsblatt S. 110)
Fassung vom 28.10.2019 (Verkehrsblatt S. 775), in Kraft getreten am 31.12.2019 mit der Vierzehnten
Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 vom 30. Dezember 2019)

Quelle: www.bast.de

Kategorien: MPU, MPU Begriffe

Zweifel an einer zukünftigen Fahreignung sind berechtigt, da wissenschaftliche Studien zeigen, dass Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille oder mehr häufig an den Konsum großer und unkontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sind.

Es ist anzunehmen, dass bei einem BAK-Wert von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l eine allgemeine Alkoholproblematik besteht. Dies gilt auch für Personen, die zum ersten Mal auffallen. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, trinkt regelmäßig. Daher stellt sich die Frage, ob man auch künftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen wird.

Kategorien: MPU, MPU Begriffe

Im Allgemeinen nicht, da die Aufforderung selbst keinen belastenden Verwaltungsakt darstellt, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden könnte.

Der Gesetzgeber betrachtet eine MPU als vorbereitende Maßnahme im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung und sieht bisher keinen Grund, diese Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen.

Deshalb muss als Ergebnis festgehalten werden, dass eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU erst bei der Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Wird die Anordnung der Behörde einfach ignoriert, so besteht die erhebliche Gefahr, dass der Schluss der Behörde auf die Nichteignung gemäß § 11 Abs. 8 S. 1 FeV zulässig ist.

Bei einem gravierenden Fehler sollte man versuchen, das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen.

Kategorie: MPU Begriffe

MPU ist die Abkürzung für die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“.

Kategorien: MPU, MPU Begriffe

MPU steht für die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, die umgangssprachlich oft als „Idiotentest“ bezeichnet wird. Diese Untersuchung wird durchgeführt, um die Fahreignung einer Person zu überprüfen, insbesondere nach Verkehrsverstößen oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Ziel ist es, festzustellen, ob die betroffene Person in der Lage ist, verantwortungsvoll und sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Kategorien: MPU, MPU Begriffe

Es ist möglich, dass man eine MPU absolvieren muss, auch ohne Führerschein, wenn man bereits auffällig geworden ist. Kennt die Behörde Tatsachen, die auf eine mögliche Ungeeignetheit hinweisen, wird eine MPU angeordnet. Ein bekanntes Beispiel ist der betrunkene Radfahrer, wie im Urteil des VGH Kassel vom 6. Oktober 2010 – 2 B 1076/10: Gutachtensanordnung für Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt über 1,6‰.

Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6‰ oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, bestehen erhebliche Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs. Dies rechtfertigt die Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens gemäß §§ 3 II, 13 S. 1 Nr. 2 lit. c FeV. Dies gilt auch für Ersttäter, die keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen.

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad fährt, begeht eine Straftat und gilt als absolut fahruntüchtig.

Achtung: Bereits ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten.

Kategorien: MPU, MPU Begriffe

Straftaten und aggressives Verhalten können zur MPU führen. Gerichte können bei polizeibekannten Gewalttätern oder anderen straffälligen Personen die Fahrtauglichkeit prüfen lassen. Es wird angenommen, dass Menschen, die gewalttätig innerhalb der Familie oder in der Öffentlichkeit sind, auch beim Fahren aggressiv reagieren könnten. Kurz gesagt: Personen, die zu Gewalt neigen, haben ihre Aggressionsprobleme auch im Straßenverkehr nicht im Griff und stellen somit eine potenzielle Gefahr dar.

Die Polizei leitet oft ein Verfahren gegen die Gewalttäter ein. Wird jemand als uneinsichtig betrachtet, schickt die Polizei die Strafakte an das Straßenverkehrsamt. Dieses prüft den Fall und holt, falls nötig, einen richterlichen Beschluss ein. Anschließend erhält der Betroffene eine Einladung zur MPU. Dort muss er im psychologischen Gespräch den Gutachter davon überzeugen, dass er fahrtüchtig ist und keine Gefahr darstellt. Gelingt dies nicht, wird der Führerschein entzogen. Dies stellt eine Präventivmaßnahme dar.

Etwa 60% der Teilnehmer erhalten ein negatives Gutachten. Wer den Gutachter überzeugen und die MPU bestehen will, muss häufig an Aggressionsbewältigungskursen oder Therapien teilnehmen, um gewalttätiges Verhalten zu kontrollieren. Einfache Entschuldigungen wie „Es tut mir leid“ genügen dem Gutachter nicht. Er erwartet, dass die Teilnehmer die Ursachen ihrer Gewalt erkennen, ihre Vergangenheit reflektieren und ihr Verhalten nachhaltig ändern. Dieser Prozess erfordert Zeit und lässt sich nicht in wenigen Tagen abschließen. Eine gründliche MPU-Vorbereitung ist daher entscheidend. Das Training kann Dir helfen, die notwendigen Verhaltensänderungen zu vollziehen und Dich optimal auf die MPU vorzubereiten.

Solltest du allgemein zu Gewalt neigen und dies ändern wollen, empfehlen wir eine Antigewalt-Therapie, und -Training. Da wir glauben, dass reine Aggressionskontrolle nicht dauerhaft wirkt, konzentrieren sich unsere therapeutischen Ansätze auf das Erkennen, Verstehen und Beheben der Ursachen von Angst, Aggression und Gewalt.

Dahinter steht die Überlegung: Wer Gewalt gegen Menschen übt, gefährdet auch als Verkehrsrowdy andere Personen.

Kategorien: MPU, MPU Begriffe

Straßenverkehrs-Ordnung 

   I. – Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 – 35)      

§ 1 

Grundregeln 

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 

Kategorien: MPU, MPU Begriffe
  • Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen.
  • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr.
  • Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille).
  • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen.
  • Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte).
  • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
  • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.

Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern zum Beispiel auch Fahrräder, Kutsche.

Kategorien: MPU, MPU Begriffe

Fahreignung beschreibt die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, einschließlich des Reaktionsvermögens, sowie charakterliche Eigenschaften wie persönliche Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit dieser Aspekte umfasst.

MPU, Alkohol

Kategorien: MPU Begriffe, MPU, Alkohol

Beim Vorliegen einer Alkoholerkrankung (Abhängigkeit) sind folgende Maßnahmen zu treffen:

  • erfolgreiche Teilnahme an einer problemangemessenen, stationären / ambulanten suchttherapeutischen Entwöhnungsbehandlung zur Aufarbeitung der Grundproblematik
    mit dem Ziel dauerhafter Abstinenz
  • Einhaltung und Nachweis mindestens einjähriger zufriedener Alkoholabstinenz,
    • davon i. d. R. 12, mindestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme,
    • nachzuweisen durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen einschließlich relevanter Labordiagnostik gemäß in den „Beurteilungskriterien“ benannten Anforderungen
  • hinreichende Krankheitseinsicht und hohe, überdauernde Abstinenzmotivation
  • Teilnahme an rückfallprophylaktischen Maßnahmen