MPU Gutachten nicht fristgerecht oder verweigert

Weigert sich die betroffene Person, sich untersuchen zu lassen, oder legt sie der Fahrerlaubnisbehörde das geforderte Gutachten nicht fristgerecht vor, kann die Behörde auf die Nichteignung schließen. Darauf wurde bei der Anordnung hingewiesen.