MPU Training & Vorbereitung
Gehen Sie gut vorbereitet in Ihre MPU – wir unterstützen Sie gern.
Nachschulung §70 FeV Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
Ihr Gutachten der Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwar negativ ausgefallen, aber es wird Ihnen die Teilnahme an einem Nachschulungskurs (bzw. Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV) empfohlen. Nach Kursteilnahme können Sie Ihre Fahrerlaubnis – ohne erneute Begutachtung – wiederbekommen.
Nachschulungen sind für Fahrer vorgesehen, die durch Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten aufgefallen sind. Zur Teilnahme an einem Nachschulungskurs ist folgendes erforderlich:
- Sie sind mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen und haben bereits an einer MPU teilgenommen.
- In Ihrem Gutachten steht, dass Sie durch Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach §70 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Ihre Kraftfahreignung wieder herstellen können.
- Ihre Fahrerlaubnisbehörde hat der Teilnahme zugestimmt.
ein Originalschreiben der Fahrerlaubnisbehörde mit Zustimmung zur Kursteilnahme
Um die Teilnahmevoraussetzungen zu belegen, müssen Teilnehmer am ersten Kurstag folgende Unterlagen mitbringen:
- einen gültigen Personalausweis oder Pass
- das Gutachten der MPU
- ein Originalschreiben der Fahrerlaubnisbehörde mit Zustimmung zur Kursteilnahme
- den Nachweis über die entrichtete Kursgebühr – Einzahlungs-/Überweisungsbeleg
In diesen Kursen treffen sich Kraftfahrer, die unter Alkoholeinfluss oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen haben. In kleinen Gruppen von meist bis zu zehn Teilnehmern erarbeiten sie zusammen mit einem erfahrenen Kursleiter Verhaltensregeln zur Vermeidung weiterer Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Die Teilnehmer analysieren gemeinsam, welche Gewohnheiten zu ihren Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt haben und wie sich diese entwickelt haben. Denn zwischen der Lebensgestaltung und dem Konsumverhalten bestehen Zusammenhänge. Wer häufig und viel Alkohol trinkt oder Drogen nimmt, tut dies nicht zufällig. Oft sind negative Gefühle der unbewusste Ausgangspunkt: Enttäuschungen, Ängste, Unterlegenheits- und Minderwertigkeitsgefühle. Alkohol und Drogen werden unbewusst genutzt, um diese unangenehmen Gefühle zu verdrängen. Nur wer bereit ist, seine Probleme zu erkennen und besser mit ihnen umzugehen, ohne Alkohol und Drogen zu konsumieren, kann sie dauerhaft lösen. Deshalb wird in den Kursen gemeinsam untersucht, welche oft unbewussten Motive und Verhaltensweisen zu der ungewollten Folge (Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) geführt haben. Sobald die Teilnehmer dies herausgefunden haben, können sie alternative Verhaltensweisen erproben, die weniger Probleme bereiten oder mit denen ihre Probleme besser zu lösen sind. Jeder kann lernen, seinen Alltag auch ohne Alkohol und Drogen bunter und besser zu gestalten.
Der Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer dauert insgesamt 14 Stunden, verteilt auf vier Termine innerhalb von drei Wochen.
Der Kurs für drogenauffällige Kraftfahrer dauert insgesamt 14 bis 20 Stunden, verteilt auf drei bis fünf Termine innerhalb von etwa vier Wochen.
Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhalten Sie eine Abschlussbescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Es erfolgt keine Prüfung, daher gibt es kein „Bestehen“ oder „Nichtbestehen“.
Die Teilnahmebescheinigung können Sie Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, um Ihre Fahrerlaubnis in der Regel umgehend zurückzuerhalten oder die Bedingung zu erfüllen, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten.
Kursanbieter Verkehrspsychologische Nachschulung gemäß §70 FeV
Verkehrspsychologische Nachschulung gemäß §70 FeV: Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung, deutschlandweit.
https://www.afn.de/infos-ratgeber/nachschulung
https://www.dekra-akademie.de/weiterbildung/nachschulung-fuehrerschein
https://ifs-seminare.de/leistungen/kraftfahreignung-wiederherstellen/kurse-nach-mpu