Vorbereitung auf die medizinisch psychologische Untersuchung

MPU Training & Vorbereitung

Gehen Sie gut vorbereitet in Ihre MPU – wir unterstützen Sie gern.

MPU wegen Punkte, Verkehrsauffälligkeiten, Straftaten, Aggression

Punkte, Verkehrsauffälligkeiten, Straftaten, Aggression im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die Behörde kann die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern:

  • bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen. Man hat die Erfahrung gemacht, dass viele, die so aufgefallen sind, ihr Verhalten nicht ändern.

Wenn künftig wieder Auffälligkeiten und damit Gefährdungen im Straßenverkehr zu erwarten sind, darf die Behörde eine Fahrerlaubnis nicht belassen oder neu erteilen. Statistische Untersuchungen zeigen jedoch, dass nicht alle auffällig werden. Hier setzt die MPU an. Gutachter sollen für die Behörde klären, ob Sie ausreichend über die Auffälligkeiten nachgedacht haben, ob die Auseinandersetzung zur Klärung der Ursachen geführt hat und ob es praktikable Vorsätze gibt, die eine regelkonforme und unauffällige Verkehrsteilnahme in Zukunft sicherstellen. Die Begutachtung bietet somit die Möglichkeit, Argumente gegen die Eignungsbedenken zu sammeln und im Gutachten gegenüber der Behörde zu vermitteln.

Konkret bedeutet dies, dass Gutachter bei der MPU herausfinden sollen, wann und warum es zu solchen Auffälligkeiten oder Straftaten gekommen ist und gegebenenfalls, warum diese wiederholt aufgetreten sind.

  • Warum kam es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu Verkehrsauffälligkeiten?
  • Gibt es irgendwelche Hinweise auf Veränderungen im Lebensablauf (beruflich, privat), die einen Einfluss auf das Verhalten im Straßenverkehr gehabt haben? Worin bestand der Einfluss aus solchen Veränderungen?
  • Welche Vorsätze – zur Vermeidung erneuter Auffälligkeiten – hatte es zwischenzeitlich gegeben?
  • Warum ist es trotzdem und gegebenenfalls wiederholt zu erneuten Auffälligkeiten gekommen?
  • Wenn früher Maßnahmen wie Aufbauseminare, Verkehrs-psychologische Beratung nach §70 FeV, Schulungskurse durchgeführt wurden, welchen Nutzen (neue Strategien zur Vermeidung von Verkehrsauffälligkeiten) hatten sie?
  • Wenn es erneut zu Verkehrsauffälligkeiten gekommen war, warum?
  • Wenn bereits Maßnahmen zur Aufarbeitung (beispielsweise verkehrspsychologische Therapie) durchgeführt wurden, welchen Nutzen hatten sie?
  • Wie wird künftig sichergestellt, dass es nicht wieder zu entsprechenden Auffälligkeiten kommt?

Wenn Sie obige Punkte für sich allein nicht klären können und oder Sie sich nochmal absichern wollen, vereinbaren Sie mit uns ein persönliches Gespräch. Hier können Sie auch klären, was Sie für ein positives Gutachten eventuell noch tun müssen und was in der MPU auf Sie zukommt.